Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. City Mitwohnzentrale, München für Wohnraumsuchende ab 01.06.2015

 

1. Gegenstand

Der Wohnraumsuchende, - nachfolgend kurz Suchender genannt - beauftragt die City Mitwohnzentrale München - nachfolgenden kurz CMM genannt - mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung eines Wohnraumes. Der Nachweis kann in jeder Form erfolgen, in der Regel per Mail.Die Vermittlungsleistung ist nach § 1 Abs. 1a WohnVermittG für den Mieter provisionsfrei.

 

2. Informationspflicht

Ist dem Suchenden ein nachgewiesenes Angebot bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich mitzuteilen. und zu belegen. Der Suchende verpflichtet sich, CMM unverzüglich zu informieren, sobald es zu einer erfolgreichen Mietabsprache gekommen ist. Dies gilt auch bei Verlängerung des Mietzeitraumes. Entsteht CMM ein Schaden durch die Nichterfüllung dieser Informationspflichten, entsteht ein Ersatzanspruch.

 

3Vertraulichkeit der Angebote und Haftung

Die überlassenen Angebote sind ausschließlich für den Suchenden bestimmt. Diese sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder überlassen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Suchende für den eingetretenen Schaden.

 

4. Kündigung bzw. Beendung der Beauftragung

Ihr Auftrag ist unbefristet. Der Suchende kann die Beauftragung jedoch jederzeit in Textform kündigen. Die Informationspflichten bleiben davon unberührt.

 

5. Haftungsausschluss

CMM tritt ausschließlich als Nachweis- bzw. Vermittlungsmakler auf und ist kein Vertragspartner im Mietvertrag. Folglich kann keine Verantwortung für Schäden aus der Anmietung übernommen werden. CMM übernimmt keine Haftung für falsch gemachte Angaben der Mietvertragsparteien. Dies gilt besonders bei Illustrationen via Bildmaterial. Etwaige Ansprüche, die sich auf falsche Zuordnung von Bildmaterial bzw. mögliche Differenzen zwischen Bild und aktuellem Zustand des entsprechenden Objektes stützen, sind daher ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist in jedem Fall angehalten, sich unabhängig von der fotografischen Darstellung Gewissheit über die Beschaffenheit des Objektes durch Direktbesichtigung bzw. Nachfragen beim Anbieter zu verschaffen.

 

6. Bonitätsauskunft

Der Suchende gibt mit der Beauftragung vorab sein Einverständnis zur Einholung von Bonitätsauskünften bei Auskunfteien wie der Schufa, Creditreform, BID und Vorvermietern bzw. legt diese auf Anforderung vor. Der Weitergabe der Daten an den Vermieter im Zuge der Mietvertragsvorbereitung stimmt er zu.

 

7. Einverständnis zur Datenschutzklausel

Der Suchende erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine angegebenen Daten sowohl zum internen Gebrauch des Vermittlers, wie auch zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Weitergaben an andere, insbesondere Vermieter verwendet und gespeichert werden.

 

8.Salvatorische Klausel /Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen am nächsten kommt, das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

für beide Parteien ist, soweit zulässig, der Sitz der CMM in München

 

 

Stand Mai 2015